Geld- und Sachspenden
Liebe Tierfreunde,
als gemeinnütziger Verein sind wir auf Eure Unterstützung angewiesen!
Sie wollen uns unterstützen? | Wir freuen uns über Ihre Futter- und Geldspenden. |
Unterstützen Sie uns durch Ihre Online-Spende:
Geldspenden
Sparkasse Heidelberg
Kto. 28 23 1
BLZ 672 500 20
IBAN: DE 38 6725 0020 0000 0282 31
BIC SOLADES1HDB
Spenden bis zu einer Höhe von 300.-Euro benötigen keine amtliche Spendenquittung. Hier reicht dem Finanzamt die Vorlage des Kontoauszugs.
Grundsätzlich erhalten Sie eine Spendenquittung bei einer Spende von über 300.-Euro, wenn Sie im Verwendungszweck zusätzlich Ihre Postanschrift angeben.
Spenden sind steuerlich absetzbar, Gemeinnützigkeit anerkannt.
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| TESTAMENT - Ihr letzter Wille gilt den Tieren "Ein Tierheim - nur ein vorübergehendes Zuhause": Jahrein - jahraus, bei jedem Wetter gilt unsere ganze Aufmerksamkeit der Pflege und Vermittlung von Tieren in ein neues, schönes, dauerhaftes Zuhause. Tiere, die zu uns kommen, da sich Lebensumstände verändern, Tiere leider nicht mehr gewollt werden, Menschen für Futter- und Tierarztkosten nicht mehr aufkommen können, oder auch durch den Tod des Besitzers. Um diesen Dienst im Sinne des Tierschutzes zu finanzieren, brauchen wir als gemeinnütziger Verein die finanzielle Hilfe vieler Menschen. So bedenken uns einige über ihren Tod hinaus mit Ihrer Unterstützung und setzen den Tierschutzverein als Erbe oder Vermächtnisnehmer in ihrem Testament ein. Dabei erfüllen wir natürlich im Sinne des/der Verstorbenen den Testamentsinhalt.
Wie kann man Tieren mit dem letzten Willen Gutes tun?
- Sie können einen rechtsfähigen Erben im Testament bestimmen, oder mit einem Vermächtnis bedenken (ihm also einen Geldbetrag vermachen), der seinerseits Tieren hilft (z.B. Tierschutzverein für Heidelberg und Umgebung e.V.).
Was man beachten muss
Testamentarische Verfügungen müssen entweder eigenhändig, das heißt komplett in persönlicher Handschrift abgefasst werden (§ 2247 BGB) oder aber zur Niederschrift eines Notars (§ 2231 Nr. 1 BGB).
ACHTUNG: die Nichtbeachtung dieser Formvorschriften macht das Testament vollständig ungültig!
Immer enthalten und erkennbar sein sollten: Aussteller, Ort, Datum und Unterschrift.
Der Inhalt sollte klar, präzise und unmissverständlich sein, da sich sonst Auslegungsspielräume auftun, die vom Erblasser nicht gewollt sind und schlimmstenfalls zu langjährigen (gerichtlichen) Auseinandersetzungen zwischen den Erben führen können. Es empfiehlt sich immer eine rechtliche Beratung!
Was im Testament wichtig ist
Wenn Sie die den Tierschutzverein mit Ihrem Erbe bedenken wollen, beachten Sie bitte folgendes:
Zum Schluss
Wir können nicht sicher sagen, was uns morgen erwartet - aber dass die Tiere weiter unsere Hilfe brauchen, dessen sind wir uns sicher.
Bitte helfen Sie dem Tierschutzverein Heidelberg u. U. e.V. zu helfen - damit auch in Zukunft gilt:
"Ein Tierheim – nur ein vorübergehendes Zuhause" |